Aufgabe und Ziele
Der Verein hat den Zweck die Güte herzustellender Halbstarrer Deckschichten zu sichern und Leistungen, die die Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung von Halbstarren Deckschichten erfüllen mit dem Gütezeichen der Gütegemeinschaft zu kennzeichnen.
RAL Gütezeichen unterliegen einer regelmäßigen dokumentierten Fremdüberwachung durch neutrale Prüfer und Prüfinstitute sowie einer ständigen Eigenkontrolle. Durch die stringente Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen ist eine gleichbleibend besonders hohe Qualität der Produkte und Dienstleistung sichergestellt.
RAL Gütezeichen unterliegen einer regelmäßigen dokumentierten Fremdüberwachung durch neutrale Prüfer und Prüfinstitute sowie einer ständigen Eigenkontrolle. Durch die stringente Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen ist eine gleichbleibend besonders hohe Qualität der Produkte und Dienstleistung sichergestellt.
Gemäß der durch die Gründungsmitglieder verabschiedeten Satzung wird der Verein durch den Vorstand geführt.
Mitglied im Vorstand ist neben den gewählten Personen auch die/der Obmann des Güteausschusses.
Der Güteausschuss überwacht die Einhaltung der Gütesicherung, und wird dabei von Fremdüberwachern unterstützt.
Die Gütegemeinschaft vergibt das Recht zur Führung des Gütezeichens.
Die Gütezeichennutzer unterwerfen sich freiwillig einer Erfüllung der Güte- und Prüfbestimmungen sowie der Güteüberwachung.
Somit soll Auftraggebern ständig die Sicherung und neutrale Überwachung eines hohen Qualitätsanspruches bei der Herstellung Halbstarrer Deckschichten zur Verfügung stehen.



